Dieses Reglement dient der Prävention von und dem Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Luzern.
Es legt Strukturen und Verfahrensabläufe im Umgang mit sexueller Belästigung fest und enthält Bestimmungen zur Untersuchung und zu den daran anschliessenden Massnahmen.
Dieses Reglement gilt für alle Angehörigen der Universität. Es ist für Angehörige von extern getragenen Instituten gemäss § 28 des Statuts der Universität Luzern[3] analog anwendbar, sofern die Kooperationsvereinbarung dies vorsieht und die Betroffenen nicht gleichzeitig Angehörige der Universität und dem Reglement damit direkt unterstellt sind. *
Belästigendes Verhalten von Universitätsangehörigen unterliegt auch dann diesem Reglement, wenn es sich ausserhalb der universitären Einrichtungen ereignet, aber das Studium oder die Arbeit der betroffenen Person an der Universität Luzern erheblich beeinträchtigt.
Dieses Reglement findet sinngemäss Anwendung auf Nutzerinnen und Nutzer sowie Besucherinnen und Besucher der universitären Einrichtungen, sofern der Zweck des Reglements dies erfordert.