Diese Policy bezweckt die Förderung der Forschung und Lehre an der Universität Luzern sowie die Unterstützung der universitären Aufgaben durch Fundraising.
Sie regelt die Rahmenbedingungen und das Vorgehen bei der Einwerbung und Entgegennahme von Spenden und Sponsoringbeiträgen zugunsten der Universität und gilt für alle Organisationseinheiten, Organe und Angehörigen der Universität.
Nicht in den Geltungsbereich dieser Policy fallen:
- kompetitiv eingeworbene Drittmittel, insbesondere solche des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und der EU-Rahmenprogramme,
- Mittel aus Forschungskooperationen und Auftragsforschung und Einnahmen aus Dienstleistungen zugunsten Dritter,
- Mittel im Zusammenhang mit Abkommen mit wissenschaftlichen Partnerinstitutionen der Universität Luzern betreffend Brückenprofessuren.
Die Rektorin oder der Rektor kann diese Policy mittels Merkblatt weiter konkretisieren.