Zur Vorbereitung der Ermittlung des Antrags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors wird eine Findungskommission gebildet. Diese besteht aus:
- den Dekaninnen und den Dekanen sowie den Departementsvorsteherinnen und Departementsvorstehern,
- je einer Vertretung der Professuren, der Assistentinnen und Assistenten, der Studierenden sowie des administrativen, technischen und weiteren Personals,
- der Universitätsmanagerin oder dem Universitätsmanager.
Falls eine Dekanin oder ein Dekan kandidieren will, tritt sie oder er in den Ausstand und lässt sich von der Prodekanin oder vom Prodekan vertreten. Analoges gilt für die Vertretung der Professuren.
Der Universitätsrat delegiert eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Findungskommission.
Die Findungskommission organisiert sich selbst.
Die Rektorin oder der Rektor beauftragt die Dekaninnen oder Dekane zwei Jahre vor Ablauf ihrer oder seiner Amtsperiode, das Verfahren zur Vorbereitung der Ermittlung des Antrags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors einzuleiten und durchzuführen. Gleichzeitig gibt sie oder er bekannt, ob sie oder er für eine weitere Amtsperiode kandidieren wird.