Eine Professur für medizinische Wissenschaften kann an akademisch hochrangig qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verliehen werden, die an einer mit der Universität Luzern verbundenen Partnerinstitution hauptamtlich angestellt sind und sich national und international profiliert haben sowie keinen Professorentitel einer anderen Universität innehaben. *
Für die Verleihung einer Professur für medizinische Wissenschaften ist eine Habilitation oder ein äquivalenter Leistungsausweis Voraussetzung.
Es sind mindestens ein internes und zwei externe Gutachten einzuholen, welche die erforderlichen Qualifikationen bestätigen. Die Gutachten äussern sich insbesondere dazu, inwiefern die Anforderungen gemäss Absatz 1 und 2 erfüllt sind. *
Professorinnen und Professoren für medizinische Wissenschaften betreiben im Rahmen ihrer hauptamtlichen Anstellung an einer mit der Universität Luzern verbundenen Partnerinstitution (Abs. 1) im Umfang von mindestens 20 Prozent Forschung und Lehre an der Universität Luzern. Einzelheiten werden in Absprache mit der Partnerinstitution geregelt. Sie lehren regelmässig in den Studiengängen der Universität, führen Forschungsprojekte durch, betreuen Qualifikationsarbeiten, publizieren regelmässig ihre Ergebnisse in peer-reviewten Zeitschriften und werben Drittmittel ein. *
Professorinnen oder Professoren für medizinische Wissenschaften verlieren das Recht zur Titelführung:
- wenn sie die Partnerinstitution verlassen,
- wenn sie eines der Kriterien gemäss Absatz 1 und Absatz 4 nicht mehr erfüllen.