Das Masterstudium weist einen Umfang von mindestens 90 Credits auf. Es soll im Vollzeitstudium nach drei Semestern beendet werden.
Das Masterstudium besteht aus folgenden Modulen:
- Wahlfächer,
- Masterarbeit,
- schriftliche Falllösung,
- Gastlehrveranstaltung.
Als Wahlfächer können im Rahmen des Angebots auch angerechnet werden: *
- ein Moot Court,
- eine Summer oder Winter School,
- eine Law Clinic,
- höchstens zwei nichtjuristische Wahlfächer.
Wahlfächer werden mit einer mündlichen oder schriftlichen Prüfung oder ausnahmsweise, nach Absprache mit der Dekanin oder dem Dekan, mit einer anderen Art der Leistungskontrolle (z.B. schriftliche Arbeit oder mündliche Präsentation) abgeschlossen. Wahlfächer werden grundsätzlich benotet; nichtjuristische Wahlfächer sowie im Rahmen der Mobilität an ausländischen Universitäten absolvierte Wahlfächer werden mit «passed/failed» bewertet.
Es können höchstens zwei Gastlehrveranstaltungen angerechnet werden. *
An das Masterstudium kann ein von der Fakultät anerkanntes juristisches Praktikum im Umfang von mindestens vier Wochen angerechnet werden. Das Praktikum wird mit «passed» bewertet, wenn eine Praktikumsbestätigung des Arbeitgebers vorliegt.
Bis zum Abschluss des Bachelorstudiums können maximal 30 Credits aus dem Masterstudium erworben werden. Die Masterarbeit kann erst nach Abschluss des Bachelorstudiums begonnen werden.
Die Fakultät bestimmt die Anzahl Credits für die einzelnen Module sowie die Art der Leistungskontrollen und der Bewertung.