Der Lehrgang besteht aus Kursen zu Themen des Straf- und des Strafverfahrensrechts sowie zur Strafverfahrensführung.
Dabei werden praktisch relevante Tatbestände des allgemeinen Strafrechts einschliesslich der mit ihnen verbundenen prozessualen Fragestellungen behandelt.
Ein Kurs dauert in der Regel zwei bis sechs Tage. Die Kurse werden in Form von Referaten, Diskussionen, Gruppenarbeiten und Übungen durchgeführt. Sie beginnen in der Regel jeweils am Donnerstagmorgen und enden am Samstagmittag oder -nachmittag. Für jeden Kurs wird eine Vor- und Nachbereitung im Umfang von vier Fünftel der Kursdauer erwartet.
Der Lehrgang erstreckt sich in der Regel über maximal sieben Monate.
Ein erfolgreiches Absolvieren des Lehrgangs setzt den Besuch aller Kurse voraus. Dispensationen für einzelne Kurse können nicht erteilt werden.
Dispensationen für einzelne Lektionen können im maximalen Umfang von 20 Prozent der Lektionen durch die Studienleitung erteilt werden. Sie führen nicht zu einer Ermässigung der Kursgelder.
Näheres wird in der Wegleitung geregelt.