Die Zertifikatsarbeit wird in Form eines Portfolios eingereicht. In der Zertifikatsarbeit werden die Fach- und die Transferkompetenzen zu den Studienarbeiten der Module nachgewiesen und mit Praxiserfahrungen dokumentiert. Die weiteren Anforderungen für die Zertifikatsarbeit und die Schlussprüfung werden im Studienplan festgelegt.
Die Zertifikatsarbeit muss bis spätestens 6 Monate nach dem letzten besuchten Modul der Studienleitung zur Beurteilung eingereicht werden. Die mit «bestanden» beurteilte Zertifikatsarbeit ist Voraussetzung für die Schlussprüfung. Die angenommene Zertifikatsarbeit und die bestandene Schlussprüfung werden mit 5 Credits gewertet.
Wenn die Zertifikatsarbeit den Anforderungen nicht genügt, kann sie einmal überarbeitet werden. Wird auch die überarbeitete Zertifikatsarbeit von der Studienleitung als «nicht bestanden» beurteilt, kann das CAS nicht formalqualifizierend abgeschlossen werden.
Wird die Schlussprüfung nicht bestanden, kann sie einmal wiederholt werden. Wird auch die Wiederholung der Schlussprüfung als «nicht bestanden» beurteilt, kann das CAS nicht formalqualifizierend abgeschlossen werden.
Ist eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer mit der Bewertung nicht einverstanden, kann sie oder er innert einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der Bewertung eine anfechtbare Verfügung der Studienleitung verlangen.