Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt unter Vorbehalt von Absatz 3 und 4 für alle Studiengänge. *
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Zwischen dem Herbstsemester 2012 und dem Frühjahrssemester 2016 begonnene Studien werden bis und mit Ende Frühjahrssemester 2026 unter den Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften vom 26. Januar 2011, inklusive Änderungen vom 25. April 2012, unter Vorbehalt von Absatz 4quater, weitergeführt und beendet. Ab Herbstsemester 2026 erfolgt ein automatischer Übertritt in die dannzumal aktuellste Studien- und Prüfungsordnung. *
Zwischen dem Herbstsemester 2016 und dem Frühjahrssemester 2025 begonnene Studien werden unter den Bestimmungen der Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstufe der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in der Fassung vom 29. Juni 2016, inklusive Änderungen vom 28. Juni 2017, 25. April 2018, 27. März 2019, 11. Mai 2020, 6. Juli 2020, 30. Juni 2022 und 27. März 2024, unter Vorbehalt von Absatz 4quater, weitergeführt und beendet. *
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§ 2, § 4, § 7, § 8, § 11, § 18, § 19, § 23, § 27, § 30, § 34, § 35, § 36, § 38, § 43, § 45 und § 46 Absatz 1abis dieser Studien- und Prüfungsordnung gelten für sämtliche Studierenden, unabhängig vom Beginn der Studien. *
Teilzeitstudierenden können Ausnahmen erlaubt werden. *