Die Mitgliederversammlung besteht aus den stimmberechtigten Mitgliedern. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder die Mehrheit stellen. Vorbehalten bleiben Beschlüsse auf dem Zirkularweg, welche zu ihrer Gültigkeit eine Stimmabgabe durch alle stimmberechtigten Mitglieder erfordern.
Über die Teilnahme an der Mitgliederversammlung von nicht stimmberechtigten Mitgliedern beschliesst die Zentrumsleitung.
Die Mitgliederversammlung beschliesst über Anträge auf Änderungen des Organisationsreglements zuhanden der beteiligten Fakultäten mit Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder, ansonsten mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit fällt die oder der Tagesvorsitzende den Stichentscheid. Tagesvorsitzende oder Tagesvorsitzender ist ein Mitglied der Zentrumsleitung.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird von der Zentrumsleitung einberufen. Zwei Drittel der Mitglieder können jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Die Mitgliederversammlung ist vorbehältlich der Kompetenzzuweisungen an die Zentrumsleitung gemäss § 6 Absatz 4 zuständig für alle Beschlüsse des Zentrums. Die unentziehbaren Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung richten sich nach § 6 Absätze 5a bis 5h des Rahmenreglements für die Institute, Zentren und Akademien der Fakultäten der Universität Luzern.