Die oder der Studiendelegierte entscheidet über die Anrechnung von Studienleistungen anderer Hochschulen oder Fakultäten. Sie oder er überprüft dabei die Studienleistungen auf ihre inhaltliche Gleichwertigkeit mit dem Studium an der Fakultät. *
Die Anrechnung von Studienleistungen setzt Leistungsnachweise der betreffenden Hochschulen voraus.
Die Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen von Studierendenmobilität erfolgt mittels Learning Agreement.
Die Anrechnung von Studienleistungen im Rahmen von Einzelkursbesuchen an anderen Schweizer Universitäten ist grundsätzlich nur im Wahlpflichtbereich, im Wahlbereich und in der Spezialisierung möglich. Eine Anrechnung im Pflichtbereich kann nur in Ausnahmefällen mit begründetem Antrag bewilligt werden. *
Im Bachelorstudium können insgesamt maximal 90 Credits angerechnet werden, im Masterstudium maximal 45 Credits.
Bereits für einen Studienabschluss angerechnete Leistungen können nur angerechnet werden, wenn sie vom Inhalt und vom Umfang her den angebotenen Pflichtveranstaltungen entsprechen. Bei der Anrechnung wird die Herkunft der Leistung entsprechend gekennzeichnet. Im Wahlpflicht- und im Wahlbereich ist eine Anrechnung von Leistungen aus einem bereits erworbenen Studienabschluss nicht möglich. *
Im Falle inhaltlicher Äquivalenz werden im Pflichtbereich auch Fehlversuche bei der Anrechnung berücksichtigt.
Es sind nur Studienleistungen für einen Abschluss anrechenbar, deren Erwerb zum Zeitpunkt der Anrechnung nicht mehr als acht Jahre zurückliegt. *