Die Zulassung zum Promotionsstudium erfolgt auf Bewerbung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung.
Zum Promotionsstudium wird zugelassen, wer über einen mindestens mit der Gesamtnote 5,0 bestandenen universitären Masterabschluss oder einen äquivalenten Abschluss verfügt.
Andere Studienabschlüsse einer von der Universität Luzern anerkannten universitären Hochschule können von der Fakultätsversammlung als ganz oder teilweise äquivalent anerkannt werden.
Weiterbildungsmasterstudiengänge (z.B. MAS, EMBA, MBA usw.) berechtigen nicht zur Aufnahme zum Promotionsstudium.
Wer an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät an einer anderen universitären Hochschule im Bereich Wirtschaftswissenschaften wegen Nichtbestehens von Prüfungen oder der Dissertation oder wegen Nichteinhaltens von Reglementen endgültig abgewiesen worden ist, wird nicht zugelassen.
Über die Zulassung zum Promotionsstudiengang, Abweichungen von der vorausgesetzten Gesamtnote und abweichenden Notensystemen entscheidet die Fakultätsversammlung. Dem Antrag auf Zulassung ist beizufügen:
- eine Betreuungszusage,
- Kopien der erlangten Hochschulabschlüsse,
- ein tabellarischer Lebenslauf.
Abhängig von der Qualifikation und den Vorkenntnissen der Bewerberin oder des Bewerbers kann die Fakultätsversammlung in Absprache mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer die Zulassung vom Nachweis zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten abhängig machen. Dabei ist zwischen Leistungen, die vor Eintritt ins Promotionsstudium nachgewiesen werden müssen (Zulassung mit Bedingungen), und Leistungen, die während des Doktorats erworben werden müssen (Zulassung mit Auflagen), zu unterscheiden.