Diese Verordnung gilt für den Masterstudiengang Joint Medical Master der Universitäten Luzern und Zürich (im Folgenden: JMM-UniLU/UZH), der an der Universität Luzern durchgeführt wird.
Sie regelt die Anzahl Studienplätze im Masterstudiengang JMM-UniLU/UZH und die Zuteilung der Studienplätze an Studienanwärterinnen und -anwärter ohne Bachelordiplom des Luzerner Tracks der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich.