Die Mitgliederversammlung besteht aus allen stimmberechtigten Mitgliedern. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder die Mehrheit stellen. Vorbehalten bleiben Beschlüsse auf dem Zirkularweg, welche zu ihrer Gültigkeit eine Stimmabgabe durch alle stimmberechtigten Mitglieder erfordern.
Über die Teilnahme der Mitglieder ohne Stimmrecht und die Mitglieder des Beirats entscheidet die Zentrumsleitung.
Die Mitgliederversammlung beschliesst mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende der Zentrumsleitung den Stichentscheid.
Die ordentliche Mitgliederversammlung wird von der Zentrumsleitung einberufen. Die stimmberechtigten Mitglieder können jederzeit eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Die Mitgliederversammlung ist vorbehältlich der Kompetenzzuweisungen an die Zentrumsleitung zuständig für alle Beschlüsse des Zentrums; die folgenden Zuständigkeiten sind unentziehbar:
- Anträge auf Änderungen dieses Reglements zuhanden der Fakultät,
- Wahl der Mitglieder der Zentrumsleitung sowie der oder des Vorsitzenden der Zentrumsleitung; die Wahlen bedürfen der Genehmigung durch die Fakultät,
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern; die Aufnahme und der Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern bedarf der Genehmigung durch die Fakultät,
- Bestellung eines Fachbeirats sowie Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern des Beirats,
- Genehmigung von Leistungsauftrag und Berichten zuhanden der Fakultät,
- Genehmigung von Budget und Jahresrechnung einschliesslich Kenntnisnahme des internen Kontrollberichts der Verwaltungsdirektion,
- Oberaufsicht über die Zentrumsleitung,
- Entscheid über Massnahmen beim Vorliegen von Interessenkonflikten einzelner Mitglieder oder der Zentrumsleitung sowie über Sanktionen, falls die Interessenkonflikte nicht vorgängig aufgezeigt wurden.
Die Mitgliederversammlung kann Einzelheiten zu diesem Reglement in einer Wegleitung regeln. Diese bedarf der Genehmigung durch die Fakultätsversammlung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin.