Das Institut hat mindestens drei universitätsinterne stimmberechtigte Mitglieder mit Ordinariat oder Extraordinariat, wovon zwei aus der Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie und eines mit Expertise in Verhaltensexperimenten aus einer anderen Fakultät der Universität Luzern stammen.
Weitere stimmberechtigte Mitglieder der Universität Luzern benötigen ein Doktorat oder eine noch höhere Qualifikation.
Über die Aufnahme und den Ausschluss von stimmberechtigten Mitgliedern entscheidet die Fakultät. Ein Austritt ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Die Mitgliedschaft endet automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses an der Universität Luzern.
Das Institut kann eine administrative Leiterin oder einen administrativen Leiter anstellen. Diese oder dieser ist Mitglied des Instituts.
Das Institut kann auch Personen ausserhalb der Universität Luzern als Mitglieder aufnehmen, sofern die universitätsinternen stimmberechtigten Mitglieder die Mehrheit bilden. Über allfällige Ausnahmen entscheidet die Fakultät.
Über die Aufnahme von beratenden Mitgliedern ohne Stimmberechtigung entscheidet die Fakultät.