Das Finanzdepartement ist zuständiges Departement gemäss Gesetz über den Finanzausgleich vom 5. März 2002[2] (Gesetz). *
Die Lustat Statistik Luzern berechnet die Finanzausgleichsleistungen, insbesondere das Ressourcenpotenzial, den Ressourcenausgleich, die Beiträge an den Disparitätenabbau, den Lastenausgleich und den Pro-Kopf-Beitrag an Gemeindefusionen, zuhanden des Finanzdepartementes. Sie wendet dabei die in den Anhängen 1 bis 5 publizierten statistischen Formeln an. *
Die Kosten der Lustat Statistik Luzern für ihre Leistungen nach Absatz 2 werden durch den Kanton getragen. *