Die Luzerner Polizei erhebt für das bei ihr eingerichtete Alarmempfangssystem Alarmnet folgende Gebühren: *
- Einmalige Behandlungsgebühr und Ausarbeiten eines Alarmdispositivs, nach Zeitaufwand
- Jährliche Gebühr für den Anschluss an Alarmnet
- Änderung des Alarmdispositivs und der technisch-administrativen Unterlagen, nach Zeitaufwand, höchstens
Fr. 500.–
- Gebühr bei Fehlalarmen, die das Ausrücken der Polizei zur Folge haben, insbesondere infolge von Bedienungsfehlern, Unvorsichtigkeit, Mutwilligkeit, mangelnder Instruktion usw.
Fr. 350.–
- Gebühr bei Fehlalarmen, die das Ausrücken des Polizei-Löschpiketts zur Folge haben, insbesondere infolge von Bedienungsfehlern, Unvorsichtigkeit, Mutwilligkeit, mangelnder Instruktion sowie von Anlagedefekten
Die Gebühr und die Bedingungen gemäss Absatz 1d gelten auch bei Fehlalarmen von Anlagen, die der Alarmempfangszentrale Alarmnet der Polizei nicht angeschlossen sind, sowie von akustischen und optischen Anlagen aufgrund Meldungen Dritter, sofern diese das Ausrücken der Polizei zur Folge haben.
Die Besitzerinnen und Besitzer von Alarmanlagen und die Fremdzentralen, denen diese angeschlossen sind, haften für die Gebühren nach Absatz 2 solidarisch.