Die Luzerner Kantonalbank wird mit der Handelsregister-Eintragung ohne Liquidation der bestehenden öffentlich-rechtlichen Anstalt des Kantons Luzern in eine Aktiengesellschaft im Sinn von Artikel 620 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts[2] mit Sitz in Luzern umgewandelt.
Mit der Eintragung in das Handelsregister wird die Aktiengesellschaft vollumfänglich Rechtsnachfolgerin der bisherigen öffentlich-rechtlichen Anstalt.
Die Firma «Luzerner Kantonalbank» bleibt unverändert.