Die Mitglieder des Kantonsrates erhalten eine jährliche Grundentschädigung von 8000 Franken. Sie erhöht sich jährlich im Umfang der gewährten generellen Lohnanpassungen für das Staatspersonal.
Für die Teilnahme an den Ratssitzungen, an den Sitzungen der Kommissionen, weiteren Gremien des Rates (Geschäftsleitung, Stabsgruppe der Geschäftsleitung usw.) und der Fraktionen sowie für die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen des Rates wird den Ratsmitgliedern ein Sitzungsgeld ausgerichtet.
Das Sitzungsgeld beträgt
- für eine Sitzungsdauer bis 4,5 Stunden pro Tag 175 Franken
- für eine Sitzungsdauer von mehr als 4,5 Stunden pro Tag 350 Franken
- für zusätzliche Kurzsitzungen 75 Franken