Auf den landwirtschaftlichen Betrieben im oberflächlichen Zuströmbereich des Baldeggersees darf die abgeschlossene Nährstoffbilanz eine Phosphorbedarfsdeckung von gesamtbetrieblich maximal 80 Prozent erreichen. Auf den landwirtschaftlichen Betrieben im oberflächlichen Zuströmbereich des Hallwiler- und des Sempachersees darf die abgeschlossene Nährstoffbilanz eine Phosphorbedarfsdeckung von gesamtbetrieblich maximal 90 Prozent erreichen. Es wird kein Fehlerabzug gewährt. Auf Antrag kann die Dienststelle Landwirtschaft und Wald eine höhere einzelbetriebliche Bedarfsdeckung von 100 Prozent bewilligen, falls der landwirtschaftliche Betrieb keine Grundstücke umfasst, die sich beim Phosphor in der Versorgungsklasse D oder E befinden. *
Die Berechnung der Nährstoffbilanz erfolgt nach den Bestimmungen der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft vom 23. Oktober 2013.
Führt ein landwirtschaftlicher Betrieb im Geltungsbereich dieser Verordnung Gülle weg, muss für die weggeführte Gülle der betriebsspezifische Gehalt an Phosphor und Stickstoff gemäss der Methode «Suisse-Bilanz» berechnet und der Gehalt in der Internetapplikation Hoduflu nach Artikel 14 der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) erfasst werden. Falls die Nährstoffgehalte mit Analysen bestimmt werden, müssen die Proben durch den Kanton oder durch von ihm beauftragte Stellen entnommen werden. *
Landwirtschaftliche Betriebe im Geltungsbereich dieser Verordnung dürfen auf ihren Kulturen keine phosphorhaltigen mineralischen Dünger ausbringen. Von der Einschränkung ausgenommen sind insbesondere folgende Kulturen gemäss Flächenkatalog des Bundes (Vollzugshilfe Merkblatt Nr. 6 des Bundesamtes für Landwirtschaft): *
- Freilandgemüse (Code 545, 546), Beeren (Code 551), Gewürz- und Medizinalpflanzen (Code 553) und gärtnerische Freilandkulturen (Code 554),
- Dauerkulturen und Kulturen in ganzjährig geschütztem Anbau.
Ackerbaubetriebe mit einem Anteil Ackerfläche von mindestens 80 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche können den Phosphorbedarf der Kulturen bis maximal zur Hälfte mit mineralischem Dünger decken. *