Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
- ist das zuständige Departement nach dem Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz vom 18. September 1990[2],
- handelt als Instruktionsinstanz, wenn der Regierungsrat über kantonale Schutzverordnungen entscheidet.
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald nimmt die im Gesetz über den Natur- und Landschaftsschutz der zuständigen Dienstelle übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr. *
Die Wildhüterinnen und -hüter gemäss § 47 des Kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Dezember 2017[3] erheben bei Widerhandlungen gegen eidgenössisches und kantonales Naturschutzrecht, die sie bei ihrer Tätigkeit feststellen und auf welche das Ordnungsbussenverfahren angewendet wird, wie die Luzerner Polizei Ordnungsbussen. *