Die Wässermatten-Stiftung ist zusammen mit den Bewirtschaftern zuständig für den Betrieb und den Unterhalt der Bewässerungsanlagen und -einrichtungen.
Die Stiftung schliesst im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten mit den Bewirtschaftern Wässer- und Bewirtschaftungsverträge ab, in denen insbesondere die Aufgaben der Bewirtschafter sowie die Höhe der von der Stiftung auszurichtenden Entschädigungen geregelt werden.
Ein aktuelles Verzeichnis der Parzellen, für welche Wässer- und Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen wurden, liegt bei der Wässermatten-Stiftung sowie bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald auf.
Die Stiftung kontrolliert die Einhaltung der Verträge.