Geschützt werden alle Moore, die von nationaler oder von regionaler Bedeutung sind. Ebenfalls unter Schutz stehen die Flächen, die an solche Moore grenzen (Pufferzonen). Diese Moore und Pufferzonen sind in den Schutzplänen M1–M3, M5–M19 und M22 im Massstab 1:5000 vom 2. November 1999, im Schutzplan M21 im Massstab 1:2500 vom 30. April 2004, im Schutzplan M20 im Massstab 1:5000 vom 27. Januar 2012 sowie im Schutzplan M4 im Massstab 1:2000 vom 26. August 2008 eingezeichnet. *
Die im Plan M20 mit «Alg» bezeichneten Flächen sind geschützte Amphibienlaichgebiete.
Die Schutzpläne sind Bestandteil dieser Verordnung. Sie liegen in den Gemeinden Ballwil, Entlebuch, Escholzmatt-Marbach, Flühli, Hasle, Hohenrain, Root und Schüpfheim, auf deren Gebiet sich die Moore oder Amphibienlaichgebiete befinden, und in der Dienststelle Landwirtschaft und Wald zur Einsicht auf. *