Die Verordnung hat zum Zweck
- die Weiherlandschaft Ostergau, die Torfstichweiher und Tümpel und ihre Ufer sowie die angrenzenden Riede und ihre Umgebung zu erhalten und
- die Renaturierung beeinträchtigter Teile des Schutzgebietes zu fördern.
Dadurch sollen insbesondere die standortheimische Pflanzen- und Tierwelt und ihre ökologischen Grundlagen erhalten und gefördert sowie die geomorphologischen Eigenarten des Gebietes bewahrt werden.
Daneben sollen speziell die Lebensräume der Amphibien geschützt und aufgewertet werden.