Jedes Mitglied des Regierungsrates hat Anspruch auf pauschalen Ersatz der Klein- und Repräsentationsspesen sowie der Reisespesen in der Höhe von 12 000 Franken pro Jahr.
Mit dem pauschalen Spesenersatz sind mit Ausnahme von Ausgaben bei Auslandreisen und bei Einladungen von Gruppen ab vier Personen sämtliche Auslagen abgegolten.
Bei Auslandreisen werden die Kosten für Verpflegung und Übernachtung sowie die Kosten für Bahnreisen ab der Grenze oder die Kosten für Flugreisen gegen Vorlage der Belege vergütet. Für Flüge in Europa werden in der Regel die Kosten für Economy Class und für Interkontinentalflüge die Kosten für Business Class vergütet.
Die Mitglieder des Regierungsrates können ein SBB-Generalabonnement der 1. Klasse beziehen. Sofern sie davon Gebrauch machen, reduziert sich der Anspruch gemäss Absatz 1 um zwei Drittel der Kosten des Generalabonnements.
Die Spesenpauschale wird in zwölf monatlichen Anteilen ausbezahlt.