Die zuständige Dienststelle verpachtet die Fischereireviere aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung für die Dauer von acht Jahren. Bewerben sich mehrere Gruppen um ein Fischereirevier, führt sie eine öffentliche Versteigerung durch. *
Wird der von der zuständigen Dienststelle festgelegte Schatzungswert bei einer Versteigerung um mehr als 50 Prozent überboten, wird das Fischereirevier zum Pachtzins von 150 Prozent des Schatzungswerts an allfällige bisherige Pächterinnen und Pächter vergeben. Sind keine bisherigen Pächterinnen und Pächter vorhanden, wird das Fischereirevier zum Höchstangebot vergeben. *
Als bisherige Pächterin oder bisheriger Pächter gilt, wer das Fischereirevier während der letzten fünf Jahre vor der Versteigerung bewirtschaftet hat.
Wurde das Fischereirevier bisher von einer Pächtergruppe bewirtschaftet, gilt das Vorrecht nur, wenn die Mehrheit dieser Gruppe erneut an der Versteigerung teilnimmt.
Der Regierungsrat regelt das Nähere in der Verordnung.