Reklamen sind Einrichtungen und Ankündigungen, die namentlich mittels Schrift, Form, Farbe, Ton und Licht der Werbung dienen.
Strassenreklamen sind Reklamen, die im Wahrnehmungsbereich der Fahrzeugführenden liegen, während diese ihre Aufmerksamkeit dem Verkehr zuwenden. *
Eigenreklamen werben für Firmen, Betriebe, Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Ideen und dergleichen, die mit dem Standort der Reklame in einem örtlichen Zusammenhang stehen.
Fremdreklamen werben für Firmen, Betriebe, Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen, Ideen und dergleichen, die mit dem Standort der Reklame in keinem örtlichen Zusammenhang stehen.
Firmenanschriften bestehen aus dem Firmennamen sowie gegebenenfalls dem Branchenhinweis und dem Firmensignet. Sie sind am Gebäude der Firma selbst oder in dessen unmittelbarer Nähe angebracht.
Reklameanschlagstellen sind dauernde Einrichtungen wie Anschlagwände und -säulen zum wechselnden Anschlag von Fremdreklamen auf öffentlichem oder privatem Grund.
Fahnen und Plakate im Sinne dieser Verordnung sind flache, in der Regel quadratische oder rechteckige Gegenstände aus Stoff, Karton, Papier oder ähnlichen Materialien, die der freien Meinungsäusserung dienen. *