Die Gemeinden haben darüber zu wachen, dass alle Gebäude auf ihrem Gebiet versichert sind. Sie können zur Mitwirkung bei der Auszahlung von Entschädigungen verpflichtet werden. *
Die Grundbuchämter haben der Gebäudeversicherung die erforderlichen Grundbuchauszüge zu liefern. *
Die Polizei oder die Feuerwehr haben der Gebäudeversicherung Schäden unverzüglich zu melden. *
Die amtliche Untersuchung über die Schadenursache erfolgt nach den strafprozessualen Vorschriften. *
Die Gebäudeversicherung hat dem Kanton und den Gemeinden eine der Inanspruchnahme entsprechende Entschädigung auszurichten.