Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement ist das zuständige Departement nach dem Weggesetz vom 23. Oktober 1990[2].
Die Dienststelle Raum und Wirtschaft[3] ist die Fachstelle für Fuss- und Wanderwege im Sinn von Artikel 13 des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege vom 4. Oktober 1985[4] (Fuss- und Wanderweggesetz) und nimmt die im Weggesetz der zuständigen Dienststelle übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr, soweit in dieser Verordnung nichts anderes geregelt ist.