Der Verbundrat konstituiert sich im Rahmen der Verordnung über den öffentlichen Verkehr vom 20. Oktober 2009[3] selber.
Er wählt einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin. Er oder sie nimmt die Stellvertretung des Präsidenten oder der Präsidentin wahr.
Er bezeichnet einen Sekretär oder eine Sekretärin. Dieser oder diese muss nicht Mitglied des Verbundrates sein.