Die Dienststelle Gesundheit und Sport[2] bezeichnet die Praxen und Spitäler, welche berechtigt sind, den straflosen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. *
Die Bewilligung wird erteilt, wenn
- die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte, welche den Schwangerschaftsabbruch vornehmen, im Kanton Luzern zur Berufsausübung zugelassen sind,
- eine fachgerechte Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine eingehende Beratung der Schwangeren sichergestellt sind.
Die Bewilligung kann befristet und mit Auflagen versehen werden.