Die Verordnung regelt die fachlich eigenverantwortliche Ausübung von nicht bewilligungspflichtigen Tätigkeiten im Gesundheitswesen. Sie gilt insbesondere für *
- Methoden der Komplementärtherapie,
- Angebote zur Förderung der Gesundheit, der Leistungsfähigkeit und des Wohlbefindens, wie Massagepraktiken (Fitness-, Sport- und klassische Massagen, Reflexzonenmassagen usw.), Kneipp-Anwendungen, Wickel und Umschläge und östliche Bewegungstherapien (Qigong, Tai-Chi, Yoga usw.),
- das geistige Heilen.
Die fachlich eigenverantwortliche Ausübung der Naturheilpraktik richtet sich nach der Gesundheitsberufeverordnung vom 28. April 2009[2]. *