Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege vom 16. Dezember 2022[2] im Kanton Luzern. Es bezweckt die Förderung der Ausbildung zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau an höheren Fachschulen (HF) und an Fachhochschulen (FH) (Pflegefachpersonen).
Es bestimmt die Zuständigkeiten, die Voraussetzungen, den Umfang und das Verfahren für die Gewährung von Beiträgen des Kantons an die Kosten der praktischen Ausbildung, an die höheren Fachschulen für Pflege und für die Auszubildenden in Pflege HF und die Studierenden in Pflege FH im Sinne des Bundesgesetzes und regelt deren Finanzierung durch Kanton und Gemeinden.
Die Förderung der Ausbildung des weiteren Betreuungs-, Pflege- und Fachpersonals in Spitälern, Pflegeheimen und Spitex-Organisationen richtet sich nach den Bestimmungen des Spitalgesetzes vom 11. September 2006[3] und des Betreuungs- und Pflegegesetzes vom 13. September 2010[4].