Die Vereinbarungskantone betreiben ein Heilmittelinspektorat unter dem Namen «Re- gionales Heilmittelinspektorat der Nordwestschweiz» (RHI, im Folgenden «Inspektorat» genannt).
Das Inspektorat ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbständig.
Es kann zur Erfüllung einzelner Aufgaben Dritte beiziehen.
Sitz des Inspektorats ist Basel-Stadt. * K 2003 1643 und G 2004 29. Der Regierungsrat des Kantons Luzern nahm die Vereinbarung, welche die Sanitätsdirektoren der Kantone BE, LU, SO, BS, BL und AG verabschiedet hatten, am 14. Februar 2003 an. Der Grosse Rat beschloss den Beitritt zur Vereinbarung am 16. Juni 2003 und erteilte dem Re- gierungsrat gleichzeitig die Kompetenz, künftigen Änderungen der Vereinbarung in eigener Kompetenz beizutreten (K 2003 1642). Das Beitrittsdekret wurde am 21. Juni 2003 zusammen mit der Vereinbarung im Luzerner Kantonsblatt publiziert. Die Referendumsfrist lief am 20. August 2003 unbenützt ab (K 2003