Über jeden Todesfall wird eine ärztliche Bescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes ausgestellt. Der Arzt oder die Ärztin ermittelt die Todesursache auf Grund einer persönlichen Untersuchung.
Ist der Tod gewaltsam herbeigeführt worden, besteht Verdacht auf einen gewaltsamen Tod oder ist der Tod plötzlich und ohne sicher erkennbare Ursache erfolgt, meldet der Arzt oder die Ärztin den Fall der Strafverfolgungsbehörde.
Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Ausstellung des Leichenpasses für den Transport von Leichen ins Ausland. *