Diese Verordnung regelt den Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung in den Bereichen Primärproduktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft, Schlachtung, Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie Fleischverarbeitung und -lagerung, soweit diese mit einem Schlachtbetrieb direkt verbunden sind oder losgelöst von einem Verkaufsbetrieb in besonderen Fleischverarbeitungsbetrieben und Lagerhäusern erfolgen. *
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