Das Geschäftsfeld Wirtschaft und Arbeit des Sozialversicherungszentrums ist das Kontrollorgan nach Artikel 4 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA) vom 17. Juni 2005[2]. *
Es erfüllt die Aufgaben, die dem Kanton vom Bundesrecht zugewiesen sind. Es kann für die Aufgabenerfüllung aussenstehende Fachleute beiziehen. *