Die jährliche pauschale Grundentschädigung beträgt
- für den Präsidenten oder die Präsidentin des Verwaltungsrates 15 000 Franken und für den Präsidenten oder die Präsidentin eines Ausschusses 5000 Franken,
- für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates 7500 Franken und 3500 Franken für den Einsitz in einem Ausschuss.
Den Mitgliedern des Verwaltungsrates werden zusätzlich ausgerichtet (inkl. Vorarbeiten und Nachbearbeitung):
- ein Sitzungsgeld von 850 Franken für die ganztägigen Sitzungen des Verwaltungsrates sowie seiner Ausschüsse und Kommissionen; bei halbtägigen Sitzungen beträgt das Sitzungsgeld 500 Franken,
- eine Entschädigung von 150 Franken pro Stunde für Einzelaufträge.
Für den Spesenersatz sind die Bestimmungen der Besoldungsverordnung für das Staatspersonal vom 24. September 2002 sinngemäss anwendbar.
Ist ein Mitglied des Regierungsrates Präsident oder Präsidentin oder gewöhnliches Mitglied des Verwaltungsrates, steht ihm das Sitzungsgeld zu. Die jährliche Grundentschädigung wird an den Kanton bezahlt. Die Spesen werden gemäss Absatz 3 abgerechnet.