Lexipedia

880a

Verordnung über die Bestellung des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums

vom 13.11.2018 (Stand 20.11.2018)

Präambel

Der Regierungsrat des Kantons Luzern,

gestützt auf § 8 Absatz 3 des Gesetzes über das Sozialversicherungszentrum vom 10. September 2018[1],

auf Antrag des Gesundheits- und Sozialdepartementes,

beschliesst:

Art. 1 Wahl und Abberufung

Der Regierungsrat wählt für das Sozialversicherungszentrum, die Ausgleichskasse Luzern und die IV-Stelle Luzern gesamthaft einen Verwaltungsrat und aus dessen Mitte den Präsidenten oder die Präsidentin. Im Übrigen konstituiert sich der Verwaltungsrat selbst.

Aus wichtigen Gründen kann der Regierungsrat einzelne Mitglieder oder den ganzen Verwaltungsrat vorzeitig abberufen.

Art. 2 Ende der Amtsdauer

Die Amtsdauer endet mit deren Ablauf, mit dem Rücktritt, der Abberufung, dem Verlust der Handlungsfähigkeit oder mit dem Tod eines Mitgliedes des Verwaltungsrates.

Art. 3 Entschädigung

Die jährliche pauschale Grundentschädigung beträgt

  1. für den Präsidenten oder die Präsidentin des Verwaltungsrates 15 000 Franken und für den Präsidenten oder die Präsidentin eines Ausschusses 5000 Franken,
  2. für die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates 7500 Franken und 3500 Franken für den Einsitz in einem Ausschuss.

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates werden zusätzlich ausgerichtet (inkl. Vorarbeiten und Nachbearbeitung):

  1. ein Sitzungsgeld von 850 Franken für die ganztägigen Sitzungen des Verwaltungsrates sowie seiner Ausschüsse und Kommissionen; bei halbtägigen Sitzungen beträgt das Sitzungsgeld 500 Franken,
  2. eine Entschädigung von 150 Franken pro Stunde für Einzelaufträge.

Für den Spesenersatz sind die Bestimmungen der Besoldungsverordnung für das Staatspersonal vom 24. September 2002[2] sinngemäss anwendbar.   

Ist ein Mitglied des Regierungsrates Präsident oder Präsidentin oder gewöhnliches Mitglied des Verwaltungsrates, steht ihm das Sitzungsgeld zu. Die jährliche Grundentschädigung wird an den Kanton bezahlt. Die Spesen werden gemäss Absatz 3 abgerechnet.

Egress

K 2018 3653 | G 2018-067

Änderungstabelle - nach Paragraf

Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G
Erlass 13.11.2018 20.11.2018 Erstfassung K 2018 3653 | G 2018-067

Änderungstabelle - nach Beschlussdatum

Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
13.11.2018 20.11.2018 Erlass Erstfassung K 2018 3653 | G 2018-067