Die Gemeinden melden dem Finanzdepartement[4] innert einer von diesem festgesetzten Frist die Art, Anzahl und Grösse der mit dieser Wohnbauaktion zu beschaffenden Wohnungen.
Den Gemeinden wird nach Massgabe der verfügbaren Mittel, des nachgewiesenen Bedürfnisses und in billigem Verhältnis zum Gesamtwohnungsbedarf aller teilnehmenden Gemeinden ein Wohnungskontingent zugeteilt.