Die Dienststelle Raum und Wirtschaft[2] ist die zentrale Anlauf- und Informationsstelle für Anliegen der Wirtschaft, für die der Kanton zuständig ist, und nimmt die im Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik vom 19. November 2001[3] der zuständigen Dienststelle übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr.
900a
Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik
vom 17.11.2009 (Stand 01.01.2014)
Präambel
gestützt auf § 6 Absätze 1 und 2 des Gesetzes über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik vom 19. November 2001[1],
auf Antrag des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes,
beschliesst:
Art. 1
Art. 2
Folgende Beschlüsse werden aufgehoben:
| 1. | Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Investitionshilfe für Berggebiete vom 23. März 2004[4]; | ||
| 2. | Beschluss über die Zuständigkeiten nach dem Einführungsgesetz zum Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlicher Erneuerungsgebiete vom 23. März 2004[5]. | ||
Art. 3
Der Beschluss tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Er ist zu veröffentlichen.
Egress
G 2009 384
Änderungstabelle - nach Paragraf
| Element | Beschlussdatum | Inkrafttreten | Änderung | Fundstelle G |
|---|---|---|---|---|
| Erlass | 17.11.2009 | 01.01.2010 | Erstfassung | G 2009 384 |
Änderungstabelle - nach Beschlussdatum
| Beschlussdatum | Inkrafttreten | Element | Änderung | Fundstelle G |
|---|---|---|---|---|
| 17.11.2009 | 01.01.2010 | Erlass | Erstfassung | G 2009 384 |