Der Kanton unterhält aus Mitteln des ihm zufallenden Reinertrags der Landes-Lotterie einen Gebirgshilfefonds für Strukturverbesserungen. Mit der Gewährung von Beiträgen aus dem Gebirgshilfefonds für Strukturverbesserungen sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Luzerner Berggebiet verbessert und eine zusätzliche Verschuldung in der Berglandwirtschaft möglichst vermieden werden.
Für landwirtschaftliche Hochbauten werden Beiträge gewährt, wenn damit insbesondere die Wohnverhältnisse, der Tier- oder der Gewässerschutz verbessert werden.
Für Bodenverbesserungen und Erschliessungen werden Beiträge gewährt, wenn damit insbesondere die standortgerechte Bewirtschaftung und die Landschaftspflege erleichtert, eine nachhaltige Nutzung und Ertragsfähigkeit des Bodens gewährleistet oder der Boden sowie Bauten und Anlagen vor Verwüstung durch Naturgefahren geschützt werden.