Durch die Viehversicherung soll den Eigentümern von Rindvieh, Schafen und Ziegen der Schaden weitgehend ersetzt werden, den sie durch Krankheit und Unfall mit nachfolgendem Tod oder notwendig gewordener Schlachtung sowie durch Umstehen von versicherten Tieren erleiden.
Die einzelnen Genossenschaften können in die Statuten die Bestimmung aufnehmen, dass auch Zuchtschweine unter die Viehversicherung fallen.
Die Bekämpfung der Rindertuberkulose hat in Verbindung mit dem kantonalen Tuberkulose-Bekämpfungsverfahren zu erfolgen.