Befestigte Waldwege sind Wege, die mit einer Tragschicht aus Schotter oder ähnlichem Material verstärkt wurden.
Vor dem Einbezug von unbefestigten Wegen in Reit- oder Radwegkonzepte ist die Dienststelle Landwirtschaft und Wald anzuhören. *
Die Errichtung oder Änderung von Reit- oder Velopisten bedarf des zustimmenden Entscheides der Dienststelle Landwirtschaft und Wald gemäss § 12 Absatz 2 KWaG oder ihrer Bewilligung gemäss § 3 Absatz 2 KWaG. *
Für eine Veranstaltung kann die Dienststelle Landwirtschaft und Wald das Reiten und das Velofahren abseits von Waldstrassen, befestigten Waldwegen oder speziell markierten Pisten bewilligen, wenn ausgeschlossen werden kann, dass Schäden an den Waldwegen entstehen und Erholungssuchende oder wildlebende Tiere gestört werden.