Bewilligungsgesuche sind in der Regel zwei Wochen vor Beginn der Sammlung einzureichen und haben folgende Angaben zu enthalten:
- verantwortliche Organisation oder Person,
- Zweck der Sammlung,
- Ort und Zeitraum der Sammlung,
- Art der Durchführung,
- bei einem Verkauf Bezeichnung des symbolischen Gegenwertes und Angabe des Verkaufspreises unter Beilage eines Musters bzw. Bezeichnung der Dienstleistung.
Die Sammelbewilligung schliesst andere notwendige Bewilligungen, insbesondere die ausserordentliche Wirtschaftsbewilligung, nicht ein.
Die Bewilligungsinstanz kann weitere Unterlagen über die Organisation und zur verantwortlichen Person wie Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauszug usw. verlangen. *
Die Gemeinden können eine abweichende Verfahrensregelung treffen.