Die Luzerner Polizei ist zuständig für den Vollzug des Bundesgesetzes über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG) vom 20. Juni 1997[4] und der dazugehörenden Verordnungen.
Sie ist die kantonale Meldestelle nach Artikel 38a[5] WG. *
Sie erhebt bei Widerhandlungen gegen das eidgenössische Waffenrecht, die sie bei ihrer Tätigkeit feststellt und auf welche das Ordnungsbussenverfahren angewendet wird, Ordnungsbussen. *