Das Gesuch um ordentliche Einbürgerung ist zusammen mit den Gesuchsunterlagen auf amtlichem Formular beim Amt einzureichen und von den Bewerberinnen oder Bewerbern oder deren gesetzlichen Vertretung zu unterzeichnen.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber haben dem Einbürgerungsgesuch die folgenden Unterlagen beizulegen: *
| 1. | die Niederlassungsbewilligung; | ||
| 2. | die zivilstandsamtlichen Ausweise der Bewerberinnen oder Bewerber und ihrer in die Einbürgerung einzubeziehenden minderjährigen Kinder; | ||
| 3. | die Bescheinigung über die Dauer des Wohnsitzes; | ||
| 4. | die Bescheinigung des Betreibungsamtes über in den letzten fünf Jahren durchgeführte Pfändungen, ausgestellte Verlustscheine und eingeleitete Betreibungen; | ||
| 5. | der Lebenslauf; | ||
| 6. | der Sprachnachweis, soweit die Bewerberinnen oder Bewerber davon nicht befreit sind. | ||
Schweizer Bewerberinnen und Bewerber haben dem Einbürgerungsgesuch die folgenden Unterlagen beizulegen: *
| 1. | die zivilstandsamtlichen Ausweise der Bewerberinnen oder Bewerber und ihrer in die Einbürgerung einzubeziehenden minderjährigen Kinder; | ||
| 2. | die Bescheinigung des Betreibungsamtes über in den letzten fünf Jahren durchgeführte Pfändungen, ausgestellte Verlustscheine und eingeleitete Betreibungen; | ||
| 3. | der Lebenslauf; | ||
| 4. | der Sprachnachweis, soweit die Bewerberinnen oder Bewerber davon nicht befreit sind. | ||