Der Katalog der im Einwohnerregister zu erfassenden Daten bestimmt den Umfang der Meldepflicht der Einwohnerinnen und Einwohner. Vorbehalten bleiben Meldepflichten gemäss der Spezialgesetzgebung. *
Die betroffene Person weist die Richtigkeit ihrer Angaben insbesondere mit folgenden Belegen oder gleichwertigen Dokumenten nach: *
| 1. | Pass, Identitätskarte oder ein in der Schweiz ausgestellter Führerausweis; | ||
| 2. | Bescheinigungen über den Zivilstand; | ||
| 3. | Abmeldebescheinigung der Wegzugsgemeinde; | ||
| 4. | Miet- oder Untermietvertrag. | ||