Die Listen mit gleicher Bezeichnung bilden im Kanton eine Listengruppe.
Listen werden als Listengruppe behandelt, wenn:
Besteht eine Liste nur in einem Wahlkreis, bildet sie ebenfalls eine Listengruppe.
Die Unterzeichnenden der Listen bereinigen in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Abstimmungsbüro sprachliche Differenzen in den Listenbezeichnungen.
Liegen Listen mit gleicher Bezeichnung vor, die gemäss Abs. 1 nicht als Listengruppe zu behandeln sind, werden die Unterzeichnenden der Listen aufgefordert, diese mit unterschiedlichen Bezeichnungen zu versehen. Können sie sich nicht einigen, versieht das kantonale Abstimmungsbüro die Listen mit unterschiedlichen Bezeichnungen.