Lexipedia

141.111

Regierungsratsbeschluss über die Feststellung der negativen Rechtskraft der Nidwaldner Gesetzessammlung

vom 24.09.1990 (Stand 24.09.1990)

Präambel

Der Regierungsrat,

gestützt auf § 2 der Verordnung vom 26. März 1977 über die Herausgabe einer bereinigten Sammlung der kantonalen Erlasse (Gesetzbuchverordnung)[1],

beschliesst:

Art. 1

Alle kantonalen Gesetze, Verordnungen und weiteren Erlasse mit rechtsetzendem allgemeinverbindlichem Inhalt sind unter Vorbehalt von § 2 auf den 1. Februar 1990 hin aufgehoben, sofern sie nicht gänzlich oder mindestens mit dem Titel und der Fundstelle in der Nidwaldner Gesetzessammlung enthalten sind.

Art. 2

Von der Aufhebung gemäss § 1 sind gestützt auf § 10 der Gesetzbuchverordnung folgende Verfügungen und Erlasse nicht betroffen:

1. die Vereinbarungen mit andern Kantonen über die Festlegung der Kantonsgrenzen;
2. die nicht allgemeinverbindlichen Erlasse, wie Pflichtenhefte, verwaltungsinterne Reglemente und Dienstanweisungen sowie Lehrpläne;
3. die Beschlüsse über den Voranschlag und die Staatsrechnung;
4. die periodisch sich wiederholenden Beschlüsse, sofern sie keine allgemeinverbindlichen Bestimmungen enthalten;
5. die Beschlüsse über die Anlage von Staatsgeldern sowie über die Aufnahme von Krediten, Darlehen und Anleihen;
6. die Verwaltungsakte im Einzelfall sowie die Beschlüsse über einmalige Ausgaben;
7. die Erlasse, die aufgrund besonderer Vorschriften auf anderem Wege zu veröffentlichen sind;
8. die Erlasse, die im höheren Landesinteresse geheimzuhalten sind.

Art. 3

Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft; er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.

Alle mit ihm in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben, insbesondere die Verordnung vom 7. Januar 1983 über die redaktionelle Bereinigung der Nidwaldner Gesetzessammlung[2].

Egress

A 1990, 1546

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
24.09.1990 24.09.1990 Erlass Erstfassung A 1990, 1546

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 24.09.1990 24.09.1990 Erstfassung A 1990, 1546