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165.12

Landratsbeschluss über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung

vom 21.11.2012 (Stand 01.03.2013)

Präambel

Der Landrat von Nidwalden,

gestützt auf Art. 61 Ziffer 14 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 11 des Gesetzes vom 3. Juni 1998 über das öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnis (Personalgesetz)[1],

beschliesst:

Art. 1 Landrat als Anstellungsinstanz 1. Funktionen

Der Landrat ist Anstellungsinstanz für die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

1. Landratssekretärin, Landratssekretär;
2. Vorsteherin Finanzkontrolle, Vorsteher Finanzkontrolle;
3. Mitglieder der Staatsanwaltschaft gemäss dem Gerichtsgesetz[2].

Art. 2 2. Wahlvorbereitung

Die Wahl wird durch das Landratsbüro vorbereitet. Dabei wirken folgende Instanzen mit:

1. der Regierungsrat bei der Wahl der Vorsteherin oder des Vorstehers der Finanzkontrolle;
2. die Verwaltungskommission des Obergerichts bei der Wahl der Oberstaatsanwältin oder des Oberstaatsanwaltes;
3. die Oberstaatsanwältin oder der Oberstaatsanwalt bei der Wahl einer Staatsanwältin, eines Staatsanwaltes, einer Jugendanwältin oder eines Jugendanwaltes.

Art. 3 Gerichtsbehörden als Anstellungsinstanz

Das Obergericht, das Verwaltungsgericht und das Kantonsgericht sind Anstellungsinstanz für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäss dem Gerichtsgesetz[3].

Ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter für mehrere Gerichtsbehörden tätig, nehmen sie die Aufgaben als Anstellungsinstanz gemeinsam wahr.

Anstellungsinstanz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gerichtskasse ist das Kantonsgericht.

Art. 4 Änderung des Landratsreglements

Das Reglement vom 16. September 1998 über die Geschäftsordnung des Landrates (Landratsreglement)[4] wird wie folgt geändert: …

Art. 5 Aufhebung bisherigen Rechts

Der Landratsbeschluss vom 12. Juni 2002 über die Festlegung der Anstellungsinstanz im Sinne der Personalgesetzgebung[5] wird aufgehoben.

Art. 6 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am 1. März 2013 in Kraft.

Egress

A 2012, 1792

Änderungstabelle - Nach Beschluss

Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
21.11.2012 01.03.2013 Erlass Erstfassung A 2012, 1792

Änderungstabelle - Nach Artikel

Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 21.11.2012 01.03.2013 Erstfassung A 2012, 1792