Die Nidwaldner Kantonalbank wird ermächtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen Pfandrechte an Vieh ohne Übertragung des Besitzes zu bestellen.
Die Nidwaldner Kantonalbank wird verpflichtet, neben dem betreffenden Pfandrecht keine Bürgschaften, Solidarverbindlichkeiten oder ähnliche Sicherheiten anzunehmen.